FAQ


Allgemeine Fragen

Was ist die 2. Qualifikationsebene?

Die 2. Qualifikationsebene (2. QE) bietet einen attraktiven Einstieg in das Berufsleben der Bayerischen Polizei. Früher wurde sie „mittlerer Dienst“ genannt. Wer die 2. QE meistert, dem stehen alle Wege offen: in verschiedene Arbeitsbereiche genauso wie in die 3. oder gar 4. Qualifikationsebene, sofern die Voraussetzungen nach dem Leistungsprinzip stimmen.

Was ist die 3. Qualifikationsebene?

Was früher „gehobener Dienst“ hieß, ist heute die 3. Qualifikationsebene (3. QE). Sie bietet einen interessanten Einstieg in das Führungsmanagement und eröffnet Perspektiven für spätere Arbeitsgebiete. Nach gutem Abschluss der Qualifikationsprüfung besteht bei entsprechender Leistung auch die Möglichkeit eines Aufstiegs in die 4. Qualifikationsebene.

Das Studium dauert drei Jahre. Es findet an der Hochschule für den öffentlichen Dienst in Bayern – Fachbereich Polizei an den Standorten Fürstenfeldbruck, Sulzbach-Rosenberg bzw. Klosterburg Kastl statt. Dort werden umfangreiche polizeiliche Fachkenntnisse vermittelt.

Parallel dazu müssen praktische Lernabschnitte auf verschiedenen Polizeidienststellen in Bayern und bei der Bereitschaftspolizei absolviert werden. Ziel des Fachstudiums ist es, Führungsaufgaben zu übernehmen.

Kann ich im Vorfeld ein Praktikum machen?

Wer schon einmal in den Polizeiberuf hineinschnuppern möchte, kann ein Schülerpraktikum bei einer Polizeidienststelle absolvieren. Zudem ist eine 2-tägige Schnupperlehre möglich. Auch andere Berufsorientierungsveranstaltungen werden angeboten. Die Einstellungsberatung hilft gerne weiter.

Das Schülerpraktikum dient dazu, sich einen persönlichen Eindruck vom Berufsbild zu verschaffen, um für sich entscheiden zu können, ob eine berufliche Zukunft bei der Bayerischen Polizei vorstellbar ist. Es hat weder einen direkten Einfluss auf den Verlauf oder den Ausgang des Bewerbungsverfahrens noch wird es auf die Ausbildung angerechnet.

Voraussetzungen für ein Schülerpraktikum:

  •  Mindestens in der 9. Klasse
  •  Mindestens 15 Jahre alt
  •  Gesundheitliche Eignung
  •  Mittlere Reife oder ein höherer Schulabschluss wird angestrebt

Für Dienstanfänger besteht zudem auch die Möglichkeit, vor der Einstellung ein fünfmonatiges Praktikum auf einer Polizeidienststelle zu absolvieren. Voraussetzung ist die Einstellungszusage für den folgenden Einstellungstermin.

Weitere Links:
Einstellungsberatung

Habe ich die Sicherheit, nach der Ausbildung übernommen zu werden?

Ja. Nach dem erfolgreichen Bestehen der Anstellungsprüfung ist die Übernahme im Polizeivollzugsdienst der Bayerischen Polizei garantiert.


Bewerbung

Wie wichtig ist das Beratungsgespräch mit einem/einer Einstellungsberater/-in?

Du kannst Dich direkt im Bewerbungsportal über diese Website bewerben. Solltest Du noch Fragen haben, so steht Dein/Deine Einstellungsberater/-in vor Ort gerne für ein persönliches Gespräch zur Verfügung.

Weitere Links:
Einstellungsberatung

Kann ich mich gleichzeitig für die 2. und 3. QE bewerben?

Wer die Voraussetzungen erfüllt, kann sich gleichzeitig für beide Qualifikationsebenen bewerben.

Eine zweigleisige Bewerbung ist in diesem Fall sogar sinnvoll, um die Chancen auf eine Einstellung zu erhöhen. Die Einstellungszahlen in der 2. QE sind im Vergleich zur 3. QE erheblich höher.

Nach der Einstellung in die 2. QE ist eine Bewerbung für die 3. QE über das Auswahlverfahren beim Landespersonalausschuss weiterhin möglich, sofern das Höchstalter nicht überschritten wurde. Für Polizeibeamte und-beamtinnen in der 2. QE ist bei guter Leistung auch ein Aufstieg in die 3. QE möglich, wenn u.a. ein entsprechender Eignungsvermerk in ihrer Beurteilung enthalten ist.

Welche Einstellungstermine gibt es und welche Fristen sind zu beachten?

Für die Bewerbungen für die 2. QE, die 3. QE und für die Spitzensport-Förderung gibt es unterschiedliche Bewerbungsfristen und Einstellungstermine. Alle Termine sind hier übersichtlich aufgeführt: Einstellungstermine und Bewerbungsfristen

Ist meine Bewerbung bei der Bayerischen Polizei und einer anderen Landespolizei oder der Bundespolizei parallel möglich?

Du kannst Dich parallel bei der Bayerischen Polizei und bei der Bundes- oder einer anderen Länderpolizei bewerben. Wirst Du dort eingestellt, kannst Du die Ausbildung bei der Bayerischen Polizei für die gleiche Qualifikationsebene nicht mehr beginnen. Eine Einstellung in einer höherwertigen Qualifikationsebene ist möglich, d.h. wenn Du die Ausbildung im mittleren Polizeivollzugsdienst bei einer anderen Polizei startest, kannst Du in Bayern in der 3. Qualifikationsebene eingestellt werden. Deine Einstellungsberatung informiert Dich gerne. Die Online-Bewerbung kann fortgeführt werden.

Gibt es gesundheitliche Einschränkungen, die eine Bewerbung ausschließen?

Ja, das kann durchaus der Fall sein. Von Bewerber/-innen wird ein guter allgemeiner Gesundheits- und Fitnesszustand erwartet. Im Einzelfall kann jedoch vorab vom polizeiärztlichen Dienst geklärt werden, ob eine Bewerbung möglich ist.

Gibt es Ausnahmen von der Mindestgröße?

Die Mindestgröße für die Teilnahme an der Einstellungsprüfung beginnend mit dem Einstellungstermin September 2024 beträgt 160 cm. Aufgrund der besonderen körperlichen Anforderungen des Polizeiberufs müssen Bewerberinnen und Bewerber, die kleiner als 160 cm sind, vor der Teilnahme an der Einstellungsprüfung einen sog. Vortest absolvieren. Der Vortest dient zur Feststellung, inwieweit Bewerberinnen und Bewerber die erforderliche Gesamtkonstitution aufweisen. Die Anmeldung für die Teilnahme am Vortest erfolgt über die Einstellungsberatung. Nach dem erfolgreichen Bestehen können Bewerberinnen und Bewerber an der regulären Einstellungsprüfung teilnehmen. Weitere Informationen findest Du bei der Frage „Wie läuft der Vortest zur Ausnahme der Mindestgröße ab?“.

Wie läuft der Vortest zur Ausnahme von der Mindestgröße ab?

  • Messung der Körpergröße durch die Prüfungsstellen
  • Ablegen des Vortests, welcher aus fünf verschiedenen Übungen besteht:
     
    • Waffenhandhabung
    • Hindernisüberquerung
    • Klimmhang
    • Differenzspringen
    • Personenrettung

Der Ablauf und die Vorstellung der einzelnen Übungen findest Du hier.

Wurde der Vortest bestanden, erfolgt die Einladung zur regulären Einstellungsprüfung.

Ist ein Schwimmnachweis erforderlich?

Ja. Der Nachweis der Schwimmtauglichkeit ist Einstellungsvoraussetzung.

Als Nachweis wird das Deutsche Schwimmabzeichen in Bronze, Silber oder Gold anerkannt. Ebenso kann die Schwimmtauglichkeit durch Vorlage eines Deutschen Rettungsschwimmabzeichens nachgewiesen werden.

Der Nachweis ist erst mit Aufforderung im Rahmen der Einstellungszusage vorzulegen.

Alternativ zum Schwimmnachweis wird eine Eigenerklärung akzeptiert, dass die Anforderungen des Deutschen Schwimmabzeichens Bronze (Freischwimmer) erfüllt werden.
 
Die Eigenerklärung wird an Bewerberinnen und Bewerber im Rahmen der Einstellungszusage übersandt bzw. von der zuständigen Einstellungsberatung zur Verfügung gestellt.

Bilder Schwimmpass:

Schwimmnachweis1

Schwimmnachweis2

Schwimmnachweis3

 

 

 

 

Brauche ich für meine Bewerbung einen Führerschein?

Die Fahrerlaubnis der Klasse B muss spätestens bis zum Ende des 2. Ausbildungsabschnittes eigenverantwortlich erworben werden.

Von wem kann der Augen Vorab-Befundbericht ausgestellt werden?

Der Augen Vorab-Befundbericht kann von einem Optiker oder von einem Augenarzt ausgestellt werden.

Ich habe in der Vergangenheit eine Straftat oder eine Ordnungswidrigkeit begangen. Kann ich mich trotzdem bewerben?

Um diese Frage zu beantworten, bedarf es einer genauen Abklärung des Sachverhalts: Dazu ist es unbedingt notwendig, die zuständige Einstellungsberatung vor Ort zu kontaktieren. Sie kann in jedem Fall weiterhelfen.

Wichtig ist, dass keine Zweifel an der charakterlichen Eignung der Bewerberin/des Bewerbers für den Polizeiberuf bestehen.

Weitere Links:
Einstellungsberatung

Darf ich eine Tätowierung, ein Piercing oder einen Fleshtunnel haben?

Tätowierungen sind grundsätzlich zulässig.

Neben nicht sichtbaren Tätowierungen z. B. auf dem Rücken oder der Schulter sind auch Tätowierungen auf dem Unterarm möglich. Diese müssen während des Dienstes abgedeckt werden, z. B. durch das Tragen eines Langarmhemdes oder Sleeves. Tätowierungen an Kopf, Hals und Händen sind generell nicht erlaubt. Ausnahmen hiervon sind nur im Einzelfall möglich.

Inhaltlich dürfen die Tätowierungen nicht gegen die Grundprinzipien und Wertevorstellungen unserer Demokratie verstoßen sowie keine sexuellen, diskriminierenden oder gewaltverherrlichenden Motive darstellen.

Bei undefinierbaren oder fremdsprachlichen Schriftzeichen musst Du eine Erklärung zur Bedeutung bzw. die deutsche Übersetzung dieser Schriftzeichen abgeben.

Eine Überprüfung und Entscheidung, ob Deine Tätowierung zulässig ist, erfolgt durch die Einstellungsbehörde.

Im sichtbaren Bereich sind zudem Piercings und Fleshtunnels im Dienst nicht erlaubt.

Gerne kannst Du Dir auch unser Video dazu ansehen.

Weitere Informationen zu diesem Thema gibt auch die Einstellungsberatung vor Ort:
Einstellungsberatung

Kann ich mich auch bewerben, wenn ich noch in einem anderen Bundesland lebe?

Ja, das ist selbstverständlich möglich. Bewerber/-innen aus anderen Bundesländern müssen sich über die Werbestelle München bewerben.

Weitere Informationen für Bewerber/-innen aus anderen Bundesländern:
Werbestelle München

Brauche ich unbedingt die deutsche Staatsangehörigkeit?

Die deutsche Staatsangehörigkeit muss grundsätzlich vorliegen. Es sind jedoch Ausnahmen in der 2. QE möglich.

Weitere Informationen zu diesem Thema gibt auch die Einstellungsberatung:
Einstellungsberatung


Auswahlverfahren und Einstellungsprüfung

Wo findet die Einstellungsprüfung statt?

Die Einstellungsprüfung findet in München bei der I. Bereitschaftspolizeiabteilung oder in Nürnberg bei der IV. Bereitschaftspolizeiabteilung statt. Wir versuchen es möglich zu machen, dass Bewerber/-innen möglichst an dem Ort ihre Einstellungsprüfung ablegen können, der näher an ihrem Wohnort liegt. Das können wir jedoch bei hohen Bewerberzahlen nicht immer garantieren.

Das Vorverfahren zur Prüfung für Ausnahmefälle von der Mindestgröße findet ebenfalls an den Prüfungsstellen statt. Spitzensportler werden ausschließlich in München geprüft.

Wo kann ich übernachten?

Du hast die Möglichkeit, am Vorabend deiner Prüfung kostenlos in der Abteilung der Bereitschaftspolizei zu übernachten. Die Anreise ist bis 22:00 Uhr möglich. Bettwäsche wird gestellt, Handtücher sind mitzubringen. Begleitpersonen können nicht in der Abteilung übernachten. Weitere Informationen findet Du im Einladungsschreiben zur Einstellungsprüfung. Bei der Anreise mit dem PKW weisen wir vorsorglich darauf hin, dass auf dem Gelände der I. Bereitschaftspolizeiabteilung in München keine Parkplätze zur Verfügung stehen. Bei der IV. Bereitschaftspolizeiabteilung Nürnberg findest Du links vor der Schranke ausreichend Parkmöglichkeiten.

Wie kann ich mich auf die Sportprüfung vorbereiten?

Um sich auf die Sportprüfung optimal vorzubereiten, ist eine Beratung im örtlichen Sportverein oder in einem Fitnessstudio hilfreich. Zur besseren Einschätzung der eigenen Leistungsfähigkeit ist es sinnvoll, wenn die Einzelübungen in der Reihenfolge der Sportprüfung durchgeführt und nicht einzeln trainiert werden. Das entspricht der Prüfungssituation.

Darüber hinaus helfen Videos auf unserer Webseite, die einzelnen Übungen korrekt auszuführen. Das ist vor allem deshalb so wichtig, weil nur korrekt ausgeführte Wiederholungen im Sporttest gewertet werden können.

Alle Informationen und Videos zur Sportprüfung:
Sportprüfung

Darf ich während der Sportprüfung Musik hören?

Das Musikhören über tragbare Abspielgeräte o.Ä. ist aus Sicherheitsgründen nicht möglich.

Bekomme ich meine Bewerbungskosten erstattet?

Nein, anfallende Fahrtkosten sowie weitere Kosten, z.B. für Einholung eines notwendigen Augenbefundes o.Ä., können leider nicht erstattet werden.

Wir stellen jedoch eine Übernachtungsmöglichkeit am Prüfungsort innerhalb der Abteilung der Bereitschaftspolizei sowie die Verpflegung an den Prüfungstagen kostenfrei zur Verfügung. Bitte beachte hierzu die Informationen im Einladungsschreiben zur Einstellungsprüfung.

Was passiert, wenn ich am Prüfungstag krank werde?

Erkrankungen sind schnellstmöglich dem Prüfungsamt oder der Einstellungsberatung vor Ort mitzuteilen; am besten per Post oder Fax unter Verwendung des der Einladung beigefügten Formulars oder per E-Mail an folgende E-Mail-Adresse:

bpp.bamberg.pruefungsamt@polizei.bayern.de

Für weitere Fragen zum Prüfungstermin steht Ihnen die Bewerber-Hotline beim Prüfungsamt unter der Nummer 0951/9331-130 montags bis donnerstags von 09:00 bis 11:00 Uhr und 13:00 bis 14:30 Uhr und freitags von 09:00 – 11:00 Uhr zur Verfügung.

Nur wenn eine Entschuldigung für das Fehlen bei der Prüfung rechtzeitig vor Prüfungsbeginn vorliegt, wird der Bewerber auf eine Warteliste gesetzt. Entschuldigungen, die nach 08:00 Uhr am jeweiligen Prüfungstag beim Prüfungsamt eingehen, können nicht mehr als Entschuldigungen gewertet werden und die Prüfung gilt als abgelegt und nicht bestanden. Ausnahmen sind nur im Einzelfall möglich. Sofern es Bewerberzahl und ausreichend freie Prüfungstermine zulassen, wird noch für denselben Einstellungszyklus ein neuer Prüfungstermin vergeben. Dies kann jedoch nicht garantiert werden.

Bei unentschuldigtem Fernbleiben gilt die Prüfung als abgelegt und nicht bestanden. Eine Teilnahme an der Prüfung ist dann nur im Rahmen einer Wiederholungsprüfung möglich.

Wie werden die Prüfungstermine vergeben?

Dem Bewerber werden per E-Mail verschiedene Terminvorschläge zugesandt, aus dieser Auswahl kann er sich online seinen Prüfungstermin buchen. Bei Bewerbern, die zur Prüfungswiederholung kommen, wird in der Regel der Prüfungstermin vom Prüfungsamt fest zugeteilt oder Terminvorschläge zur Selbstbuchung an den Bewerber versandt.

Terminwünsche des Bewerbers werden in Ausnahmefällen berücksichtigt.

Gibt es die Möglichkeit einer Prüfungswiederholung?

Ja. Die Einstellungsprüfung kann insgesamt zweimal wiederholt werden. Dabei kann sowohl ein einzelner Prüfungsteil als auch die komplette Prüfung erneut absolviert werden. Bei der 2. Wiederholung kann nur die gesamte Prüfung wiederholt werden.

Über die Bedingungen und den Ablauf einer Prüfungswiederholung informieren gerne die Einstellungsberater/-innen vor Ort.

Weitere Links:
Einstellungsberatung

Mit welchen Wartezeiten muss ich für die Wiederholung der Prüfung rechnen?

Die Prüfung kann im Ganzen oder in Teilen für den nächsten bzw. übernächsten Einstellungstermin wiederholt werden. Eine zweite Wiederholung der ganzen Prüfung ist nach zwei Jahren möglich.

Über die Zeiträume und die Bedingungen einer Prüfungswiederholung informieren gerne die Einstellungsberater/-innen vor Ort.

Weitere Links:
Einstellungsberatung

Wie lange dauert die Prüfung?

Die Prüfungen finden an zwei nicht aufeinanderfolgenden Tagen statt. Der zweite Prüfungstag findet in der Regel in der Folgewoche statt. Sofern die Note in einem Teil der Prüfung nicht ausreichend ist, wird die Prüfung vorzeitig beendet.

In welchem Zeitraum findet die Prüfung statt?

Die Prüfung wird ganzjährig an den Standorten München und Nürnberg der Bayerischen Bereitschaftspolizei durchgeführt.

Muss die gesamte Prüfung durchlaufen werden, wenn ein Teil nicht bestanden wurde?

Für den Fall, dass ein Teil der Prüfung nicht bestanden wird, gilt die gesamte Prüfung als nicht bestanden. Die Einstellungsprüfung wird dann an dieser Stelle abgebrochen und nicht mehr zu Ende geführt. Fragen zu den Möglichkeiten einer Wiederholung beantworten gerne die Einstellungsberater/-innen vor Ort.

Gibt es einen chronologischen Ablauf während der Prüfung?

Ja. Die einzelnen Bestandteile der Prüfung finden in der Regel nach folgender Reihenfolge statt:

Prüfungstag 1: Sprach- und Grundfähigkeitstest am PC, Sportprüfung, Gruppendiskussion

Prüfungstag 2: Bewerbungsgespräch (strukturiertes Interview), medizinische Untersuchung durch eine/n Polizeiarzt/-ärztin zur Feststellung der Polizeidiensttauglichkeit

Wann wird mir die Prüfungsnote mitgeteilt?

Die Prüfungsnote wird allen Teilnehmerinnen und Teilnehmern jeweils unmittelbar im Anschluss an den Einstellungstest mitgeteilt. Sie bekommen über das Prüfungsergebnis ein Zeugnis bzw. für den Fall des Nichtbestehens eine Bescheinigung ausgehändigt.

Für welche Einstellungstermine gilt meine Prüfungsnote?

Die Prüfungsnote gilt in der 2. QE für drei aufeinanderfolgende Einstellungstermine.

Beispiel: Wenn Du an der Einstellungsprüfung für den Einstellungstermin 03/2019 erfolgreich teilgenommen hast, gilt Deine Prüfungsnote für die Einstellungstermine 03/2019, 09/2019 und 03/2020.

Es ist grds. möglich, Deine Bewerbung auf einen späteren Einstellungstermin zu verschieben, solange Deine Prüfungsnote noch gültig ist und die Fristen gewahrt sind. Bitte denke auch an Deine Wiederholungsmöglichkeiten zur Notenverbesserung (siehe Frage „Gibt es die Möglichkeit einer Prüfungswiederholung?“).

Bei Fragen hierzu wende Dich bitte an Deine zuständige Einstellungsberatung. Du findest sie unter: Deine Einstellungsberatung

Wann erhalte ich eine Einstellungszusage?

Die Einstellungszusagen erfolgen je nach Einstellungstermin:

  • Für März im Oktober/November des Vorjahres
  • Für September im April/Mai des laufenden Jahres
  • Für Spitzensportler/-innen Ende Mai des Einstellungsjahres

Wer bei der Einstellungsprüfung besonders gut abschneidet, erhält allerdings umgehend eine Zusage. Dazu müssen auch alle sonstigen persönlichen Voraussetzungen erfüllt sein. Sind bereits alle Plätze vergeben, können Zusagen nur noch im Nachrückverfahren erteilt werden. Das bedeutet, sagt ein/e Bewerber/-in ab, kann ein/-e andere/-r Bewerber/-in nachrücken.

Wird nach der Prüfung sofort eine Zu- oder Absage erteilt?

Nein, prinzipiell werden Zusagen nach der Rangliste vergeben. Zum Zeitpunkt der Prüfung steht die Rangliste noch nicht fest. Diese wird erstellt, nachdem alle Bewerber für den entsprechenden Einstellungszyklus geprüft wurden. Das hat u.a. auch den Grund, dass in einigen Fällen noch ärztliche Befunde abzuklären sind.

Bei besonders gutem Abschneiden und wenn alle weiteren Voraussetzungen erfüllt sind sowie ausreichend Ausbildungsplätze zur Verfügung stehen, kann jedoch umgehend eine Zusage erfolgen.

Wie hoch ist meine Chance, eingestellt zu werden?

Alle Bewerberinnen und Bewerber haben dieselbe Chance, unabhängig von ihrer Herkunft und ihrem Geschlecht. Die Chance auf eine Einstellung ist letztendlich abhängig von der persönlichen Eignung, den Ergebnissen der Eignungsprüfung sowie der Anzahl der Ausbildungsplätze und der Zahl der eingehenden Bewerbungen.

Die Ausbildungsplätze werden in Reihenfolge der Rangliste vergeben.


Ausbildung

Liegt der Ausbildungsort in der Nähe meines Heimat- bzw. aktuellen Wohnortes?

Wir sind bestrebt, alle Bewerber/-innen möglichst heimatnah und während der gesamten Ausbildungsdauer am gleichen Ausbildungsort zu unterrichten. Das ist aus Kapazitätsgründen nicht immer durchführbar, so dass wir hier keine verbindliche Zusage machen können.

Gibt es ein Praktikum während der Ausbildung?

Ja, zur Ausbildung gehören mehrere Praktika.

Im 1. Ausbildungsabschnitt können im Rahmen einer Informationswoche bei einer Polizeiinspektion erste Eindrücke vom Berufsalltag gesammelt werden.

Im 3. Ausbildungsabschnitt findet ein einmonatiges Berufspraktikum und im 4. Ausbildungsabschnitt ein dreimonatiges Berufspraktikum bei einer Polizeiinspektion statt.

Während dieser Praktika werden die Auszubildenden unter Anleitung von erfahrenen Kollegen/-innen im Streifen- und Wachdienst eingesetzt.

Wie bereite ich mich am besten auf die Einstellungsprüfung vor?

Zur Vorbereitung des schriftlichen Prüfungsteils gibt es verschiedene Berufsauswahltests, erhältlich im Buchhandel oder im Internet. Auf unserer Website und bei der Einstellungsberatung geben wir gerne weitere Tipps. Wir können jedoch keine Literaturempfehlungen abgeben.

Für allgemeine Fragen zur Prüfung stehen den Bewerberinnen und Bewerbern die Einstellungsberater/-innen vor Ort zur Verfügung.

Weitere Links:
Einstellungsberatung