Voraussetzungen für die Einstellung (2. QE)

Polizeibeamte müssen geistig und körperlich fit sein. In unseren Einstellungstests kannst Du zeigen, dass Du geeignet bist. Einige persönliche Voraussetzungen musst Du für den Einstieg in die 2. Qualifikationsebene (2. QE) erfüllen.

Persönliche Voraussetzungen

Schulische Voraussetzungen

  • Qualifizierender Abschluss der Haupt- bzw. Mittelschule mit abgeschlossener Berufsausbildung oder
  • Mittlerer Schulabschluss oder
  • Höherwertiger Schulabschluss

 

Weitere Bewerbungsmöglichkeiten
 

Athletinnen und Athleten – Spitzensportprogramm

Das Spitzensportprogramm bietet Bewerbern für die 2. QE die Möglichkeit, sportliche Karriere und Berufsausbildung bei der Bayerischen Polizei zu verbinden. Es gelten dieselben Voraussetzungen und Anforderungen wie für die Bewerbung für die 2. QE. Zusätzliche sportliche Voraussetzungen müssen erfüllt sein.

Direkteinstieg in die 3. Qualifikationsebene – Studium

Das Studium in der 3. Qualifikationsebene (3. QE) erfolgt im Rahmen eines Studiums an der Hochschule für den öffentlichen Dienst in Bayern – Fachbereich Polizei. Abgesehen von der deutschen Staatsangehörigkeit, die in der 3. QE zwingend vorliegen muss, entsprechen die persönlichen Voraussetzungen der Bewerbung für die 2. QE, es gelten jedoch andere schulische Voraussetzungen. Erfüllst Du die Kriterien, kannst Du Dich für die 2. QE und die 3. QE bewerben (zweigleisige Bewerbung) – und so Deine Chancen erhöhen.

Für ein Studium musst Du Dich bei der Bayerischen Polizei und beim Landespersonalausschuss (LPA) bewerben und dort Prüfungen absolvieren.

Schulische Voraussetzungen für die 3. Qualifikationsebene (3. QE)

  • Unbeschränkte Fachhochschulreife oder
  • Fachgebundene Hochschulreife oder
  • Allgemeine Hochschulreife oder
  • Meisterprüfung und Beratungsgespräch an einer Hochschule für den öffentlichen Dienst in Bayern

Aufstieg in die Führungsspitze der Bayerischen Polizei (4. QE)

Ein direkter Einstieg in die 4. Qualifikationsebene (4. QE) ist nicht möglich. In die 4. QE kommst Du entweder durch den Aufstieg aus der 3. QE oder z.B. als Jurist über einen Wechsel der Fachlaufbahn nach dem Sammeln praktischer Erfahrungen im Polizeivollzugsdienst. Vor dem Aufstieg in die 4. QE steht ein Masterstudium an der Deutschen Hochschule der Polizei.