IT Professionals – Voraussetzungen mit Studium
Mit Studium zum IT Professional
Sie haben einen Studienabschluss in der Tasche und bereits erste Erfahrungen in der Berufswelt gesammelt? Dann wartet der nächste Karriereschritt mit einer Festanstellung als IT Professional bei der Bayerischen Polizei auf Sie.
Setzen Sie Ihr Wissen für die Bayerische Polizei in die Praxis um: In einer Tarifbeschäftigung oder angehenden Beamtenlaufbahn. Sie verbinden dabei eine herausfordernde und sinnvolle Tätigkeit mit den sozialen Vorteilen eines staatlichen Arbeitgebers.
Erfolgreicher IT-Studienabschluss Uni oder FH
Wir sind interessiert an Könnern mit Diplom, Master- oder Bachelor-Abschluss aus einem der folgenden oder verwandten Studienbereiche:
- Informatik (alle Schwerpunkte)
- Wirtschaftsinformatik
- Verwaltungsinformatik
- Elektrotechnik
- Informations- und Kommunikationstechnik
- Unternehmens- und IT-Sicherheit
Bitte beachten Sie: Wenn Sie über einen vergleichbaren Studienabschluss verfügen, kann dieser nur berücksichtigt werden, wenn er mit mindestens 180 ECTS-Punkten hinterlegt ist.
Eine abgeschlossene Berufsausbildung mit beruflicher Fortbildung (Meisterprüfung, staatlich geprüfter Techniker o. ä.) erfüllt nicht die Zulassungsvoraussetzungen für eine Verbeamtung in der 3. Qualifikationsebene (3. QE).
Mehr zu Bildungsabschlüssen und ihrer Anerkennung
Praktische Berufserfahrung
Wünschenswert ist eine einschlägige, mind. 2-jährige Berufserfahrung, die Sie in einer Position innerhalb der Informations- und Kommunikationsbranche sammeln konnten.
Sie bringen gute Voraussetzungen mit
Sie treten als IT Professional der Bayerischen Polizei für die freiheitlich demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes ein. Darüber hinaus erfüllen Sie folgende Anforderungen:
- Tadelloser Leumund (Führungszeugnis, polizeiliche Sicherheitsüberprüfung)
- Geordnete wirtschaftliche Verhältnisse
- Gute schriftliche und mündliche Ausdrucksfähigkeit in der deutschen Sprache
- Gute Englischkenntnisse in Schrift und Sprache sind wünschenswert
- Ausgeprägte Teamfähigkeit
- Selbstständige und eigenverantwortliche Arbeitsweise
Zusätzlich für eine mögliche Beamtenlaufbahn:
- Deutsche oder EU-Staatsangehörigkeit (Ausnahme möglich)
- Gesundheitliche Eignung
- Zum Zeitpunkt der Verbeamtung darf das 45. Lebensjahr noch nicht vollendet sein